Hi zusammen

Don

: 11.04.2005
: 5771
Original geschrieben von: Midnight
Dieses kann man aber umgehen, indem man sich die Prozente vom Vater oder Mutter oder Opa (was weiß ich noch) auf den eigenen Namen "überlassen" kann, wenn die Vorherigen damit einverstanden sind.


Diese Möglichkeit gibt es doch schon lange nicht mehr.
Höchstens in dieser Variante:

Beispiel:
Ehefrau hat 20 jahre lang kein Auto versichert, da Hausfrau und einzigstes Auto immer auf Ehemann gelaufen. Jetzt bekommt sie vom Opa, weil dieser ins Altenheim muss, dessen Versicherung mit 45% übertragen. Kann die Frau der Versicherung glaubhaft machen, dass sie die letzten 20 Jahre keinen selbstverschuldeten Unfall hatte, kann sie die 45-%-Versicherung vom Opa übernehmen.

Dies funktioniert beim 18 oder 20-jährigen Fahranfänger aber nicht. Denn der kann den Nachweis der unfallfreien Fahrt über die letzten 10 oder 20 Jahre nicht nachweisen, weil er ja erst seit kurzem überhaupt den Führerschein hat.

Seit Neuestem bieten Versicherungen geschiedenen Frauen, die, ähnlich dem Beispiel oben, immer nur den Wagen des Mannes fuhren, den Einstieg mit niedrigeren Prozenten (Voraussetzung auch wie oben). Ansonsten war es früher echt so, dass die geschiedene Frau wie ein Fahranfänger (140%, bestenfalls 100%) versichert wurde, selbst wenn klar war, dass sie jahrelang unfallfrei Auto gefahren ist.

Noch ein Beispiel:
Meine Frau hatte mehrere Jahre kein Auto auf sich zugelassen. Danach musste sie mit einem höheren Prozentsatz wieder einsteigen, weil während der "Wartezeit" die Prozente jedes Jahr stiegen. Dieser Beschiss der Versicherungen wurde ebenfalls abgeschafft. Die erworbenen Prozente sind personenbezogen und dürfen sich nicht einfach so (bei Nichtversicherung) erhöhen.
: 17. 07. 2009 [09:23]
Don

: 11.04.2005
: 5771
Meine Versicherung hat mir letztens angeboten, ein 4.-Fahrzeug mit den gleichen Prozenten wie den 1.-Wagen anzumelden. Somit liefen beide auf sensationelle 35%. Der Haken: Baut der Fahrer des 4.-Fahrzeugs einen Unfall, gehen die Prozente für beide Autos nach oben. Da habe ich dann drauf verzichtet.
: 17. 07. 2009 [09:28]
Pred

: 15.12.2007
: 1891
Jo, das is ja logisch das dann die Prozente hochgehen..
: 17. 07. 2009 [09:35]
Avalanche_515

: 20.08.2005
: 3783

Letztlich scheint mir das alles je nach Verhandlungsgeschick Auslegungssache zu sein. Einheitliche Regelungen scheint es ja nicht zu geben, denn jeder hier hat nen Bsp, wie es doch irgendwie ging. Also ist das wohl wie beim Autokauf... wer gut verhandeln kann bekommt Fußmatten, wer nicht, der nicht!


Your Golf run's 9s'? It's still a piece of shit!
: 17. 07. 2009 [09:49]
Carsten

: 05.10.2008
: 0
Original geschrieben von: Don
Diese Möglichkeit gibt es doch schon lange nicht mehr.


Schon lange? As i said, vor 4 Jahren ging das noch icon_smile.gif (kA. was deine Betrachtung von "lange" ist)

ot: einzigstes = einziges -_-

: 17. 07. 2009 [10:01]
CJ

: 03.04.2009
: 98
Hust..........


Das Geheimnis beim Autofahren ist, wenig zu lenken
: 17. 07. 2009 [10:07]
Don

: 11.04.2005
: 5771
Original geschrieben von: Carsten
Schon lange? As i said, vor 4 Jahren ging das noch icon_smile.gif (kA. was deine Betrachtung von "lange" ist)


Soso. Vor 4 Jahren ging es noch? Hast du selber die 35%-Versicherung vom Opa übernommen, und fährst als 18- oder 22-Jähriger jetzt mit diesen Prozenten? Beweise bitte.

Abgesehen davon, spielt es heute ja keine Rolle mehr, was vor 4 Jahren oder vor dem Weltkrieg noch ging. Heute ist halt alles anders.

Siehe hier:
Original geschrieben von: HUK24
Seit wann besitzen Sie Ihren Führerschein? Sie können nur für die Zeit einen Schadenfreiheitsrabatt übernehmen, in der Sie ununterbrochen einen gültigen Führerschein besitzen.

: 17. 07. 2009 [10:11]

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