Original geschrieben von: Midnight
Dieses kann man aber umgehen, indem man sich die Prozente vom Vater oder Mutter oder Opa (was weiß ich noch) auf den eigenen Namen "überlassen" kann, wenn die Vorherigen damit einverstanden sind.
Dieses kann man aber umgehen, indem man sich die Prozente vom Vater oder Mutter oder Opa (was weiß ich noch) auf den eigenen Namen "überlassen" kann, wenn die Vorherigen damit einverstanden sind.
Diese Möglichkeit gibt es doch schon lange nicht mehr.
Höchstens in dieser Variante:
Beispiel:
Ehefrau hat 20 jahre lang kein Auto versichert, da Hausfrau und einzigstes Auto immer auf Ehemann gelaufen. Jetzt bekommt sie vom Opa, weil dieser ins Altenheim muss, dessen Versicherung mit 45% übertragen. Kann die Frau der Versicherung glaubhaft machen, dass sie die letzten 20 Jahre keinen selbstverschuldeten Unfall hatte, kann sie die 45-%-Versicherung vom Opa übernehmen.
Dies funktioniert beim 18 oder 20-jährigen Fahranfänger aber nicht. Denn der kann den Nachweis der unfallfreien Fahrt über die letzten 10 oder 20 Jahre nicht nachweisen, weil er ja erst seit kurzem überhaupt den Führerschein hat.
Seit Neuestem bieten Versicherungen geschiedenen Frauen, die, ähnlich dem Beispiel oben, immer nur den Wagen des Mannes fuhren, den Einstieg mit niedrigeren Prozenten (Voraussetzung auch wie oben). Ansonsten war es früher echt so, dass die geschiedene Frau wie ein Fahranfänger (140%, bestenfalls 100%) versichert wurde, selbst wenn klar war, dass sie jahrelang unfallfrei Auto gefahren ist.
Noch ein Beispiel:
Meine Frau hatte mehrere Jahre kein Auto auf sich zugelassen. Danach musste sie mit einem höheren Prozentsatz wieder einsteigen, weil während der "Wartezeit" die Prozente jedes Jahr stiegen. Dieser Beschiss der Versicherungen wurde ebenfalls abgeschafft. Die erworbenen Prozente sind personenbezogen und dürfen sich nicht einfach so (bei Nichtversicherung) erhöhen.