@Don:
Ich weiß ja, dass die Polizei das unverschämte Recht, das fachliche Gutachten eines staatlich anerkannten TÜV-Prüfers und Ingenieurs anzuzweifeln und ggf. das Fahrzeug still zu legen, gleichwohl der Polizist nicht einmal annähernd das selbe Know How hat, wie der TÜV Prüfer. Aber ich als Besitzer kann ja nun mal nichts weiter machen, als mit meinem Umbau zum TÜV zu fahren und das begutchten zu lassen. Wenn ich da die Eintragung bekomme, bin ich meiner Pflicht nachgekommen und brauch mir keinen Vorwurf gefallen lassen. Daher möchte ich nicht von "blenden lassen" sprechen. Als stinknormaler Nicht-Ingenieur muss ich darauf vertrauen, dass das Gutachten eines Experten mit entsprechender Fachexpertise seine Richtigkeit hat. Wenn ich damit rechnen muss oder gar davon ausgehen muss, dass das Gutachten nichts wert ist, stelle ich die Sinnhaftigkeit des TÜV an sich in Frage und frage mich, warum man das Fahrzeug dann nicht von Wachmeister Krause von der Direktion A2 abnehmen lässt???
Meines Erachtens nach sollten Gutachten Bestand haben! Wenn der Herr in Grün dieses Gutachten anzweifelt, so sollte er das Recht haben, mit Hilfe einer Kopie des Fahrzeugscheins beim TÜV nachzufragen, wie es zu der einen oder anderen Eintragung kommen konnte. Aber ein Fz stilllegen, obwohl eine augenscheinlich korrekte Eintragung vorhanden ist, geht zu weit.
Aber in meinen beiden Fällen war es auch nicht so, dass gewisse Eintragungen angezweifelt wurden, sondern dass die eine oder andere Kleinigkeit schlichtweg nicht eingetragen war.
@Ali:
Im ersten Fall waren meine vorderen Seitenscheiben leicht getönt. Damals zweifelte ich zwar schon, ob das rechtens war, aber immerhin hatte Iwan das Auto damals komplett abnehmen und alles eintragen lassen und das Fahrzeug auch so durch den TÜV bekommen. Selbst später beim TÜV hatte ich keine Probleme und so ging ich davon aus, dass es ok sein würde. Aus heutiger Sicht betrachtet war es schlichtweg eigene Blödheit, aber dennoch bin ich der Meinung, dass der Verkäufer die Scheibentönung hätte entfernen müssen, bevor er das Fz mit der Anmerkung "es ist alles legal" an den Käufer übergibt! - Gab 3 Pkt!
Im zweiten Fall wurde bemängelt, dass weder die Pedalauflagen, noch das Lenkrad eingetragen sind. Ich hab nach dem Kauf den Fz-Schein geprüft und alles Wichtige wiedergefunden: Bodykit war eingetragen, Auspuffanlage, Diffusor, Felgen, Fahrwerk etc. das kleine Lenkrad und die Pedalen habe ich bei der Latte an Veränderungen nicht bedacht. Auch da bin ich eben zum Teil selber Schuld, aber auch hier ist es die Pflicht des Verkäufers die Eintragungen vornehmen zu lassen oder den Käufer zumindest darauf hin zuweisen, dass da noch Eintragungen fehlen. - Gab nen Mängelbericht, mittlerweile sind Pedalen und Lenkrad eingetragen!
Your Golf run's 9s'? It's still a piece of shit!