Ich lasse derzeit eine ganz bestimmte Supra TT aus Japan importieren und möchte sie erst mal ohne Tüv beim Importeur kaufen, da ich vorher noch ein paar Veränderungen vornehmen möchte.
Da jetzt eine Supra gefunden wurde habe ich eine "Auftragsbestätigung für den Wunschimport" bekommen mit folgender Klausel darin: "Vermittlung/Wunschimport, daher Ausschluss jeglicher Gewährleistungs-/Rückgabeansprüche."
Ist das erlaubt bzw. die Regel? Ich bin davon ausgegangen das ich trotzdem einen Gewährleistungsanspruch habe!?
Welche Verträge sollte man mit dem Importeur überhaupt schließen und was sollte jeweils darin stehen (Punkt 2 und 3)?
So stelle ich mir das vor:
1. Suchauftrag mit 1. Anzahlung (habe ich schon erledigt, Supra wurde gefunden)
2. Importvertrag/ Kaufvertrag? mit 2. Anzahlung 80% und genauen Daten zur Supra
3. endgültiger Zahlung
Ist das so?
Danke im Voraus!