Original geschrieben von: Schwupp
Ich seh schon, Gutachten und Eignungserklärung sind zweierlei; als ich mein H&R gekauft habe war eine gelbe Bestätigung drin, dass das Fahrwerk für die MKIV zugelassen ist. War ne Kopie welches von einem TüVler unterzeichnet war. Mit diesem Papier null Problem. Mit den Felgen scheint das aber etwas anders zu sein, siehe PDF. Da steht, "TüV-Zeugnis genügt nicht "...(WTF ist für ein Eidgenosse ein TüV-Zeugnis???)
Und yep, genau dieses Gutachten von Don hab ich auch schon gefunden; ich muss da mal selber zur MFK :rolleyes:
Man beachte: Das Gutachten ist nicht eine "Eintragung" von einem befreundeten TÜV-Prüfer aus "Castrop-Rauxel-Mitte-Links neben der Dönerbude", sondern ein Gutachten einer "Landes-TÜV-Behörde". Also wenn sowas in der Schweiz nicht für eine Eintragung reicht, dann fragt man sich, was sonst?
Trotzdem muss der TÜV-Prüfer vor Ort den ordnungsgemäßen Einbau gemäß den Vorgaben des Gutachtens kontrollieren und bestätigen. Das ist dann das zweite Dokument, was zum Gutachten mitgeführt werden muss. Alternativ kann man bei der Zulassungsbehörde die Rad-Reifenkombination unter Vorlage oben genannter Dokumente in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Dann entfällt die Pflicht zur Mitführung dieser Dokumente.