@JSPEC Fahrer wegen Nummernschild

Avalanche_515

: 20.08.2005
: 3783
Also erstmal hab ich 12 min in der Warteschleife gehangen... streiken die hute? Ne oda? Ich versuchs spät nochmal! *grummel*


Your Golf run's 9s'? It's still a piece of shit!
: 08. 06. 2009 [09:46]
ANKRacing

: 14.08.2006
: 5379
typisch amt icon_biggrin.gif außerdem is gleich mittag! icon_biggrin.gif

aber sehr aufschlussreicher artikel auf autobild.de...


https://i62.tinypic.com/xc6pme.jpg
´93 Supra DE-Spec
: 08. 06. 2009 [09:49]
Carsten

: 05.10.2008
: 0
Original geschrieben von: Philip
ist ne carbonplatte.

kennzeichen in die scheibe ist verboten und kann richtig stress geben, weil du ja vorsätzlich rasen willst...... also so unter dem motto. da aufgrund der scheibe ein spiegelwirkung entsteht und man dein kennzeichen im falle eines blitzens nicht erkennt. böser jan. icon_smile.gif

lg



icon_wink.gif Bei uns hier gibts 2 MKIII Fahrer die das so machen. Ham ihr Montagezeug immer mit im Kofferraum. Wenn sie angehalten werden verweisen sie darauf, dass irgend ne Halterung gebrochen sei. Wie lang das klappt is ne andre Sache icon_wink.gif Und unnötig auffallen will ich mit der Kiste auch net icon_smile.gif
: 08. 06. 2009 [11:13]
Avalanche_515

: 20.08.2005
: 3783
Ich hatte bisher Glück. In 4 Jahren wurde ich 2x angehalten, bin aber in der Zeit dutzende Male an der polizei vorbei gerollert - ohne Kennzeichen vo. - und ohne Folgen. Da meine Karre ja nun doch sehr auffällig ist, schauen sich die Herren in Grün mein Auto interessiert und ausgiebig an und übersehen dabei anscheinend, dass ich vo. das Kennzeichen in der Scheibe hab.

Von den beiden Malen, an denen ich angehalten wurde, lag das kennzeichen auch tatsächlich 1x in der Scheibe. Als der Polizist mich fragte, was das da soll, antwortete ich ihm, dass ich auf dem Weg zu nem Foto-Shooting sei und das Kennzeichen danach wieder vorschriftsmäßig anbringen würde. Er glaubte mir und gab mir aber 2 Sätze später 3 Pkt. wegen getönter Seitenscheiben! Er war also durchaus hartnäckig, ließ mich aber mit dem Kennzeichen fahren!

Aber Ihr habt schon Recht - das kann nicht die Lösung sein. Ich denke die Lösung liegt darin, die steifen Richtlinien der Bürokratie hier und da etwas zu weiten. Es schadet überhaupt nichts, wenn man kleinere Kennzeichen vergeben würde, denn eine Erkennung ist dennoch möglich! Und wenn die Polizei das Kennzeichen vo. bei der Vorbeifahrt doch nicht lesen konnte, umdreht und einen anhalten möchte, so werden ja wohl 99,9999% aller Fahrzeuge anhalten. Und der Eine, der zu den 0,0001% gehört und der die Flucht ergreift, würde dies auch mit großem Kennzeichen vorn tun!
Naja... ich versuchs weiter bei der Zulassungsstelle!


Your Golf run's 9s'? It's still a piece of shit!
: 08. 06. 2009 [12:12]
Midnight

: 11.07.2007
: 1191
Original geschrieben von: Avalanche_515
Naja... ich versuchs weiter bei der Zulassungsstelle!


Halt uns auf dem Laufendem...
: 08. 06. 2009 [12:32]
Johnny Mosh

: 16.09.2008
: 136
...also ich hab hier nur kurz überflogen, stehen auch einige Halbwahrheiten dabei.

Also das Kennzeichen ist keineswegs nur ein leichtkraftkennzeichen, Auf einer Übersicht über Kennzeichengrößen findet man auch "Kennzeichen für landwirtschaftliche Fahrzeuge" , die gibt es in 245 und 255mm Breite.

Bei meiner Zulassungstelle lief es so ab, dass ich nachgefragt habe, wie ich an so ein Kennzeichen komme, auf die Frage nach dem Warum entgegnete ich nur Import (wg. Relevanz zu den US-Importen)/ Kühlung/Montagemöglichkeit. Man sagte mir ich bräuchte zuerst eine Bestätigung der Dekra, dass dies zulässig/genehmigt ist. war bei mir kein Problem, als der Gutachter sah, dass es ein rechtlenker ist, mehr hat ihn nicht interessiert. Damit dann wieder zu r Zulassungstelle, dort dass auto begutachten lassen. Die nette Frau fragte mich dann, ob ich es nicht woanders montieren könnte (vorn), da habe ich auf die nötigen Kühlöffnungen verwiesen, und dass es keinerlei weitere Halter gibt (hatte mir vorher schon Halter angebaut) - und ein zerschnibbeln/bohren habe ich abgelehnt. Hinten war es keinProblem, da der Ausschnitt beim RX-7 noch kleiner als bei der Supra ist, das hatte sie sofort eingesehen... icon_biggrin.gif icon_biggrin.gif icon_biggrin.gif

...zu sagen ist vielleicht noch, dass es da nach Bundesland unterschiedliche Regelungen geben kann, selbst von Zulassungstelle zu Zulassungstelle. Bei uns hat jetzt der Zuständige für diese Sachen gewechselt, da ist es angeblic schwerer geworden.

Ist aber auch eine Auslegungssache, es hängt also nicht wenig vom auftreten und Ton ab, ob man bekommt was man möchte... icon_wink.gif


https://www.fujita-eng.com/img/2_head.jpg
: 08. 06. 2009 [22:28]
Jan-LG

: 11.06.2007
: 3367
aber die landwirtschaftlichen die du meinst, sind dann grün und nicht schwarz.... das musst du auch bedenken...
: 08. 06. 2009 [23:31]
Sinfire

: 12.06.2008
: 88
Sodele... das hab ich beim rumgooglen gefunden...

Ehemals erfolgte die Festlegung im § 60 StVZO. Dieser ist im Zuge der "Harmonisierung innerhalb der EU" weggefallen.
Nun regelt der § 10 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) die "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (Aktueller Rechtsstand: 29. April 2009)


Dort steht nun (Zitat):

(5) 1Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
2Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
(6) 1Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl.EG Nr.L 76 S.25) in der jeweils geltenden Fassung,
2Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27.Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl.EG Nr.L 262 S.85) oder der ECE-Regelung Nr.4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl.2004 S.613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht.
3Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
(7) 1aDas vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein;
1bder untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
2Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
(12) 1Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind.
2Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.

Ausnahmen von § 10 FZV ...
Erste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (1. Ausnahmeverordnung zur FZV) vom 20. Juni 2008 (BGBl. I Nr. 26 S. 1091).
Auf Grund des § 6 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
§ 1
Abweichend von § 10 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 Satz 2 und 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen nach § 22a Abs. 1 Nr. 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtungen für transparente Kennzeichen oder Beleuchtungseinrichtungen, die mit dem Kennzeichen eine Einheit bilden oder die hinter einer durchsichtigen, lichtleitenden Abschlussscheibe ein Kennzeichen verwenden,
weißes Licht nach hinten abstrahlen oder
mit einer Abschlussscheibe vor dem Kennzeichen versehen sein,
soweit jeweils die Nummern 22 und 22a der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO vom 5. Juli 1973 (VkBl. 1973 S. 55icon_cool.gif, die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 21. Juli 2006 (VkBl. 2006 S. 645) geändert worden sind, eingehalten werden. Die Beleuchtungseinrichtung ist mit dem amtlich zugeteilten Prüfzeichen zu kennzeichnen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Weiteres in Sachen Ausnahmen ist durch die jeweils zuständigen Behörden extra zu genehmigen.
Zum nachlesen mal noch folgender AMTLICHER Link: www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm


PS: In nem anderenThread hatten wir das auch schon mal als off-topic... der Provotekk-Mark DZ1 fahren mit Kennzeichen in der Scheibe rum (wenn sie es noch tun)... solltet euch mal mit denen in Verbindung setzen und fragen, ob und mit wieviel Aufwand die das bei ihren jeweiligen Ämtern genehmigt bekommen haben. Wenn überhaupt...

Grüße vom Neckar


Drosseln sind Vögel, und haben in Motoren nichts zu suchen!!! ;-D

Burn rubber not your soul...
: 09. 06. 2009 [01:27]
Avalanche_515

: 20.08.2005
: 3783
@Johnny Mosh:
Hey Stephan (by the way: schreibt man Dich mit ph oda f?), ich werd mal zu Eurem DEKRA-Menschen kommen, denn da hapert es in Berlin auch schon! Vllt kann ich da ja was erreichen!


Your Golf run's 9s'? It's still a piece of shit!
: 09. 06. 2009 [05:12]
Johnny Mosh

: 16.09.2008
: 136
Jan, den Ausdruck kann ich dir zur XS auch mitbringen. Normalerweise sollte es damit schon klappen, denn der Hauptgrund zur Zulässigkeit der kl. Schilder war ja Re-Import, und das ist bei dir ja auch gegeben. Oder ein Prüfer in Berlin behauptet, du hättest ihn zum Rechtlenker umgebaut... :schlecht:

@Kay: ...so genau weiss ich das nicht mehr, in der Zulassungsstelle hing da so ein Plakat wo ich draufschauen sollte, wegen der Abmessungen, da ist mir das halt aufgefallen. Ich wollt so klein wie möglich, das war dann das 245er...


https://www.fujita-eng.com/img/2_head.jpg
: 09. 06. 2009 [07:49]
Philip

: 08.04.2007
: 200
deine papiere werden jan nichts nützen.

jan`s supra war bzw ist in deutschland ohne auflagen im bereich kennzeichen zugelassen. also gibt es nahezu keine möglichkeit das zu ändern. nur wenn ein auto noch nie in deutschland zugelassen war besteht die möglichkeit bei der vollabnahme eine sondergenehmigung im bereich kennzeichen zu erreichen.......
das wird dir jeder prüfer sagen. trotzdem viel erfolg.

lg
: 09. 06. 2009 [08:00]
Johnny Mosh

: 16.09.2008
: 136
...ja, und? Das war bei mir auch nicht anders. Insofern stimmt das nicht was du sagst.

Und entgegen dem ständigen Hörensagen und der Vermutungen die in vielen Foren herumgeistern, habe ich in meinem Fall den Weg zur Zulassungsstelle ohne das Halbwissen aus Internetforen angetreten und jetzt hab ich vorn und hinten 245. LEGAL und in den Papieren EINGETRAGEN.

Und wenn du das so definitiv und endgültig sagst, bist du vielleicht selber DEKRA Mitarbeiter oder weisst zumindest, dass es in vielen Fällen einen Ermessensspielraum gibt. Ein Golf bsp. würde bei uns nie ein kleines Kennzeichen bekommen...


https://www.fujita-eng.com/img/2_head.jpg
: 09. 06. 2009 [08:19]
24_Valves

: 06.02.2009
: 883
Hab es endlich geschafft icon_biggrin.gif

Seit heute Morgen hab ich alles zusammen! Meine Deutsche Zulassung
mein na ja Semi Wunschkennzeichen( RT-T-296). Es waren zwar nicht mehr die
Nummer wie ich es wollte frei, aber dafür konnte ich mir aussuchen was
ich für ein Format will icon_biggrin.gif

So sollte das doch sein, ,,was für eine möchten sie denn... icon_biggrin.gif icon_razz.gif ``

Bilder kommen wenn ich sie montiert habe. Hinten habe ich ein semi US Kennzeichen füllt
mein Loch gerade aus. Und vorne ein Motorrad Kennzeichen.

Hatte schon solche Sorgen nach den Posts hier, aber ist wohl echt von Zulassungsstelle
verschieden...





: 09. 06. 2009 [08:23]
Philip

: 08.04.2007
: 200
@24 valves: herzlichen glückwunsch.

@JM: ich weiß auch nicht, aber irgendwie kommen deine beiträge immer auf eine arrogante großkotzige art rüber. weiß nicht woran das liegt.

es gibt selbstverständlich immer einen spielraum. aber in der regel ist es nicht möglich, deswegen habe ich geschrieben nahezu keine möglichkeit. ich habe auch schon ein auto zugelassen bekommen mit einem kennzeichen wo jeder den kopf schüttelt. in dem zulassung bezirk ist die mindestanzahl der stellen xxx- xx xx. da alle kürzeren ausnahmslos für motorräder sind. ich habe aber xxx- x x für den pkw bekommen. also man sieht es gibt immer möglichkeiten.
know how, der ton und die laune der zulassungsleute spielt eine große rolle.

selbst wenn der weg über die dekra nicht funktioniert besteht immernoch die zulassungstelle, da diese im endeeffekt trotzdem entscheidet welches kennzeichenformat für dein auto in frage kommt. da kann dreimal drin stehen die und die größe, wenn so ein trulla sagt dort ist doch gut platz und sich darauf versteift hast du einen zonk.

lg
: 09. 06. 2009 [08:55]
Avalanche_515

: 20.08.2005
: 3783
Nochmal für Blöde... wenn ich das richtig verstanden habe gem. dem Gesetzestext und den Angaben hier im Forum, dann ist ein positives Gutachten der DEKRA noch lange keine Freifahrtschein für das kleine Kennzeichen, weil die Zul.stelle ja noch immer einen Umbau forden kann. Oder steht in dem Gutachten der DEKRA bereits drin, dass ein Umbau nicht möglich ist?


Your Golf run's 9s'? It's still a piece of shit!
: 09. 06. 2009 [09:32]

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