Je nach TÜV eintragbar.
Also ein Offenes BOV ist definitiv nicht eintragbar. Es gibt zwar immer wider sogenante "Tuner" die soetwas durch fragwürdige TÜV-Prüfer eingetragen bekommen aber das ist dann keine gültige Eintragung!!! Nur weil es im Fahrzeugschein eingetragen ist heißt das noch lange nicht das man deswegen nicht sogar mal bei einer Polizeikontrolle (bei Polizisten die Ahnung von der Materie haben) sogar das Fahrzeug stillgelegt bekommt bzw. beim TÜV vorfahren muss, und dann sind unter Umständen nicht nur der Halter des Fahrzeugs sondern auch Der der Das eingetragen hat ge...scht.
Und zwar ist das aus Umweltschutzgründen verboten, da bei einem offenen BOV immer leichte Öl-Partickel mit in die Luft abgelassen werden. Es gibt zwar auch von vielen Herstellern geschlossene BOV's aber die haben natürlich längst nicht so ein lautes Ablassgeräusch. Bei einem geschlossenen BOV wird die abgelassene Luft über einen zweiten Schlauch zurück zur Ansaugseite des Turbos geführt. Wenn man einen offenen Luftfilter z.B. K&N verbaut hat erhöt das natürlich die Lautstärke des Ablassgeräusches. Hat zwar schon viele Diskusionen über die Eintragung eines offenen BOV's gegeben aber die sind alle ungültig, leider...
Hier mal zwei Bilder von einem offenen bzw. geschlossenen Baileys-BOV's:
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