Original geschrieben von: Lord-Helmchen
Die Scheinwerferreinigungsanlage ist aus einem RS2/S2. Zusammen mit der verbauten, automatischen Leichtweitenregulierung ist das Xenonlicht also 100% legal.
Die Scheinwerferreinigungsanlage ist aus einem RS2/S2. Zusammen mit der verbauten, automatischen Leichtweitenregulierung ist das Xenonlicht also 100% legal.
Kannst du das Gutachten aus Karlsruhe mal ins Interne stellen ?
Toleranz ist heilbar !