In diversen Foren steht oft was von den Faktor x 1,6
Im Reglement steht der Faktor 1,7 geschrieben.
Das mit der LD Regelung ist schon richtig. Nur dachte ich es wär generell eine
Ladedruckgrenze von 0,8 bar gesetzt
gesetzt. Aber hier ist der maximale Ladedruck nach dem effektivem Hubraum
Reglementiert.
Hier mal ein kleiner Auszug aus dem Reglement:
Bei einer Aufladung des Motors mit Turbolader wird der effektive Gesamthubraum
mit den Koeffizienten 1,7 multipliziert und das Fahrzeug in die sich daraus ergebende
Hubraumklasse (Einstufungshubraum) eingestuft. Für Fahrzeuge mit mechanischer
Aufladung (Kompressoren) z.B. G-Ladern, gilt der Hubraumfaktor.
Es sind nur die serienmäßigen Aufladungssysteme z.B. Abgasturbolader oder
mechanische Lader (Beispiel: Comprex-Lader oder G-Lader) zulässig.
Dies bedeutet, das ein Saugmotor ein Saugmotor, ein Abgasturbolader-
Motor ein Abgasturbolader-Motor bleiben muss etc.. Die Hinzufügung
eines Systemfremden Laders ist somit nicht zulässig. Die Marke und die Ausführung
des Aufladungssystems sind freigestellt (z.B. darf ein Garrett-Turbolader durch
einen größeren KKKTurbolader ersetzt werden und umgekehrt.
Der Einbau eines Ladeluftkühlers ist freigestellt.
Bei Fahrzeugen mit Turbolader oder mechanischem Lader und effektivem
Hubraum bis 2.800 ccm, ist der Ladedruck auf 1,5 bar begrenzt. Bei Fahrzeugen
mit einem Turbolader oder mechanischem Lader und effektivem Hubraum
über 2.800 ccm, ist der maximale Ladedruck auf 1,1 bar begrenzt.
Bei Fahrzeugen mit mehr als einem Turbolader odermechanischem Lader
und effektivem Hubraum über 2.800 ccm, ist der maximale Ladedruck
auf 0,8 bar begrenzt. Ggf. ist auch Art. 20 zu beachten.
Bei allen Turbo-Fahrzeugen (außer Diesel-Fahrzeugenin der Gruppe AT) sind entsprechende Anschlüsse zur
Kontrolle des Ladedrucks vorzusehen.
Gruss Robin