Also die stillegung heißt erlöschen der Betriebserlaubnis und ist nur möglich bei einer gefährungserwartung also zum Beispiel wenn die reifen am Kotflügel schleifen oder die bremsanlage nicht zur Leistung passt oder wenn das Abgas oder Geräuschverhalten des Wagens verschlechtert wird. Der 3. Fall ist nicht für Autos!
Für eine komplette Stilllegung braucht es einen Gutachter!
Jedoch kann der Wagen ohne weiteres bis zur Begutachtung durch einen Sachverständigen vom straßenverkehr weggenommen werden wobei dafür dann standkosten auf dem Parkplatz erhoben werden!
Das ganze geht dann als atypischer Fall des erlöschens der Betriebserlaubnis und kostet 50€ und nen Punkt!
Rechtlich geht das ganze nach den Paragraphen 19,20,21 und 30,31 StVZO
Und ja in Nürnberg gibt es ein paar um genau zu sein 3 Herren in grün die sich da sehr gut auskennen!
Noch jemand fragen??