Ich denke schon, denn ein Kurzkennzeichen ist ja kein Freibrief. Das Fahrzeug muss der STVO entsprechen. Ebenso "rote Nummer". Gestern war ein 7er mit 20 Zöllern auf dem MM Parkplatz, rote Nummern, ich denke wenn er in eine Kontroll egeraten ist wird es ihm sehr schwer fallen Nachts um 23 Uhr eine "Porbefahrt" oder "Überführungsfahrt" nachzuweisen
Gruss
Falke
P.S: Hier mal einen Auszug der Zulassungsstelle zum Thema Kurzzeitkennzeichen:
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen und nur für Fahrten innerhalb Deutschlands zulässig und können auf Antrag bei Bedarf ausgegeben werden.
Für die Fahrzeuge ist keine Typgenehmigung (sog. Betriebserlaubnis) oder eine gültige HU (Hauptuntersuchung) erforderlich.
Gültigkeitsdauer: 5 Tage (ab Antragstellung), eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.
* Probefahrt:
Die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges
* Prüfungsfahrt:
Die Fahrt zur Durchführung der Prüfung des Fahzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück.
* Überführungsfahrt:
die Fahrt zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort
Notwendige Unterlagen
* Personalausweis oder Reisepass mit Wohnortnachweis (Meldebescheinigung)
* Versicherungsbestätigung (sog. Doppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen
* ggf. Vollmacht für Dritte
* Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person (auch bei Ehegatten)
* ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
* ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
zusätzlich:
* bei Firmen:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
* bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
* bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Kontaktinformationen
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur nach persönlicher Vorsprache oder durch Vollmacht möglich.
Gesetzliche Grundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Entstehende Kosten
ab 10,20 €
zuzüglich Kennzeichenschilder
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