HiILFE - Geschwindigkeitsverstoß A71- darf die Polizei DAS?

Avalanche_515

: 20.08.2005
: 3783
Hallo Leute,

ich hab da mal eine Frage, bevor ich unter Umständen meinen Anwalt anrufe, denn meine Rechtschutzversicherung hat dummerweise 100,- Selbstbeteiligung!

Am Freitag, 19.02.2010 bin ich bei einem Kollegen von Hammelburg nach Berlin mitgefahren. Nach dem Zwischenstop bei Mc Blöd bat er mich, weiter zu fahren, weil er anstrengenden Dienst hatte und für die restlichen 370 km zu müde war. Also bin ich ans Steuer!
Auf der A71 gibt es sechs 80er Strecken mit insgesamt 4 Blitzanlagen! Ich kenne alle 4 Anlagen und roller da gefahrlos vorbei. Nun bekam mein Kollege ein Schreiben, aus dem hervorging, dass er an besagtem Tag bei Km 113,5 GRÄFENRODA gefilmt worden sei und die Geschwindigkeitsübertretung bei 33 km/h liegt. Nochmal... er wurde GEFILMT - nicht geblitzt. Nach längerem Suchen und Befragung anderer Kollegen, die ein ähnliches Schicksal erlitten haben, kam heraus, dass auf einem kurzen Streckenabschnitt von nur wenigen hundert Metern insgesamt 4 Videokameras montiert sind. 3 filmen den Verkehr von vorn und 1 von hinten. Die Kameras sind auf solchen Metallgerüsten montiert, die die elektronischen Verkehrsschilder tragen.

Mein Kumpel sagte nun aus, dass er nicht der Fahrer war, sondern ein Kollege, der zu besagter Zeit für 4 Wochen auf Lehrgang in Hammelburg war und er nur zu der Zeit eine Fahrgemeinschaft mit ihm hatte. Nachdem der Lehrgang vorbei war hat er die Nr. des Mitfahrers gelöscht und fertig. Er weiß nur noch den Vornamen. Die Polizei gibt sich damit nicht zufrieden und macht nun Folgendes:

1. Sie suchen in der gesamten Kaserne nach mir (scheinbar glauben sie nicht, dass ich nur auf Lehrgang hier war, sondern gehen davon aus, dass ich dauerhaft hier bin, was ja leider auch stimmt). Mich zu finden wird einfach sein, wenn die Polizei erst einmal weiß, wo die Infos über das ansässige Personal gespeichert sind.
2. Sie setzen meinen Kollegen unter Druck, dass er sich seine Aussage noch einmal überlegen solle. Ihm drohen 80 EUR als Halter des Fz, sowie die Führung eines Fahrtenbuches.

ABER:
a) Er ist NICHT der Halter des Golfs, sondern der Wagen ist auf eine Freundin von ihm angemeldet. Somit ist sie die Halterin!
b) Ist ein Fahrtenbuch bei erstmaligem Verstoß rechtens?
c) Ist das Filmen für das Messen von Geschwindigkeitsübertretungen mit fest installierter Viedoanlage rechtens? Ich kenne nur Fotos von stationären oder Blitzkästen oder aus dem Fz heraus und Videoaufnahmen von Fz. Die filem bekommt man aber unmittelbar vorgeführt!!! Wie ist das mit fest installierter Kamera - dürfen die das??? Ich denke da an die Datenschutz-Diskussion, als es um das Installieren von Kameras auf öffentlichen Plätzen ging!

Was würdet Ihr machen?
Mir als Fahrer drohen 120 EUR und 3 Pkt!

Danke Euch


Your Golf run's 9s'? It's still a piece of shit!
: 29. 04. 2010 [18:08]
amenophis_IV

: 09.10.2005
: 1277
Des könnt ich mir doch fast net vorstellen, das dass überhaupt erlaubt ist...Das mit dem Fahrtenbuch kann beim erstenmal sein, falls der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Kuck mal, hab da grad was gefunden. Habs aber noch net durch gelesen:

blog.beck.de/2009/08/20/senstation-bverfg-geschwindigkeitsmessungen-abstandsmessungen-mit-video-film-und-foto-sind-verfassungswidrig



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: 29. 04. 2010 [18:22]
Avalanche_515

: 20.08.2005
: 3783
Vielen Dank für den Link... hab mir das mal durchgelesen. Die ersten 80% Text habe ich nicht verstanden, aber der Schluss ist aussagekräftig. Außerdem ist da noch eine weitere Verlinkung bei und die führt zu einem zweifelsfreien Urteil.

So wie ich das sehe, hat das BVerfG Im Herbst 2009 festgelegt, dass Präventiv-Filmaufnahmen ohne rechltiche Grundlage einen Verstoß gegen das GG darstellen. Nur dann wenn ein Verstoß gegen die StVO festgestellt wurde, darf gefilmt und der Halter / Fahrer personaltechnisch ermittelt werden. Bei den Aufnahmen die ich beschrieben habe, wird aber jeder und alles gefilmt und das ohne vorher festgestellten Verstoß - DAS ist ein Eingriff in das GG!


Your Golf run's 9s'? It's still a piece of shit!
: 29. 04. 2010 [18:40]
amenophis_IV

: 09.10.2005
: 1277
Lol icon_wink.gif Ich aber auch net. Aber Hauptsache s hat dir was gebracht


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: 30. 04. 2010 [11:10]
Dächte mal gehört zu habe das das mit dem Fahrtenbuch nicht erlaubt ist,müsste da aber mal nen bekannten fragen der Jura Studiert hat.
: 30. 04. 2010 [15:11]
ANKRacing

: 14.08.2006
: 5379
Ich wollt gerade sagen: "einfach so" gefilmt werden darf nicht. Da muss schon ein Verstoß vorliegen. Ergo dürfen die das Material der Verkehrscam gar nicht zu rate ziehen, denn wie soll denn da ein Verdacht auf Verstoß vorliegen?!


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´93 Supra DE-Spec
: 30. 04. 2010 [15:16]
WongFajHong

: 21.04.2005
: 1734
Bei leeren Staatskassen ist doch alles möglich :rolleyes:


Understeer is when you hit the wall with the front of the car and oversteer is when you hit the wall with the rear of the car. Horsepower is how fast you hit the wall and torque is how far you take the wall with you.
: 01. 05. 2010 [10:41]
Don

: 11.04.2005
: 5771
Hier ein Artikel zum Thema Videoüberwachung aus dem aktuellen Focus...

Scheinbar hat man in solchen Fällen mit Widerspruch gute Chancen.
: 07. 05. 2010 [12:24]
Avalanche_515

: 20.08.2005
: 3783
Hehehe... ich sammle gerade Material, für den Fall das die Herren mich demnächst finden und sich dann bei mir melden.
Danke für den Beitrag Don, schon ausgedruckt und abgeheftet!!! icon_biggrin.gif icon_biggrin.gif icon_biggrin.gif


Your Golf run's 9s'? It's still a piece of shit!
: 07. 05. 2010 [18:06]
amenophis_IV

: 09.10.2005
: 1277
Auf gehts Jan, mit vollem Rohr zum Gegenangriff icon_biggrin.gif


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: 07. 05. 2010 [18:06]
Avalanche_515

: 20.08.2005
: 3783
Komme gerade aus Schweinfurt zurück, wo ich mit meiner Einheit bei der C-Coy, 9th Engineerbattalion ein Schießen hatte. Den ganzen Tag nur Englisch gequatscht. Was würden die Jungs von denen sagen?
"These motherfuckers get a pay in their ass!"

Jep, they really do!


Your Golf run's 9s'? It's still a piece of shit!
: 07. 05. 2010 [18:09]

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