Leuchtweitenregulierung

the Secret

: 21.06.2009
: 75
hallo leute ich hab viel gesucht aber nichts gefunden.ich hab ne frage.hab jetzt die neuen scheinwerfer facelift und die haben eine leuchtweitenregulierung.(die ich vorher als j-spec nicht hatte) ich kann diese auch nicht austragen lassen nach neuen regeln.ich kann zwar den schalter dafür kaufen bei toyota aber weiss jmd wie der angeklemmt wird?schaltplan etc`?andere hilfe?
danke schonmal
: 20. 08. 2009 [17:09]
Midnight

: 11.07.2007
: 1191
Frag mal RedLineMkiv
: 20. 08. 2009 [17:25]
Japedaier

: 04.08.2009
: 532
Wenn dann bitte für alle icon_biggrin.gif
: 20. 08. 2009 [17:58]
Carsten

: 05.10.2008
: 0
Wenn sie nie mit LWR eingetragen waren, brauchst du sie jetzt auch nicht als solche einzutragen.
: 20. 08. 2009 [18:02]
the Secret

: 21.06.2009
: 75
doch laut tüv mann ja weil ab 91 in deutschland pflicht ist sagte der mir heute
: 20. 08. 2009 [19:41]
Carsten

: 05.10.2008
: 0
Lass dir ne Ausnahmegenemigung erteilen
: 20. 08. 2009 [19:42]
the Secret

: 21.06.2009
: 75
gibs ab juni nicht mehr hat er mir sogar schriftlich gezeigt
: 20. 08. 2009 [20:11]
Carsten

: 05.10.2008
: 0
Fahr ma zu nem andren TÜV
: 20. 08. 2009 [20:32]
S.P.S

: 18.08.2005
: 745
Die Facelift Scheinwerfer darf er dir aber auch nicht abnehmen....erstens haben sie kein E Zeichen und zweitens haben sie kein asymetrisches Abblendlicht (was für den Tüv am wichtigsten ist) !
: 21. 08. 2009 [07:28]
keine Ausnahmegenemigung das glaube ich nicht oder weil in Thüringen gibt sie dir das Landesverwaltungsamt und in Hessen die Zulassungsstelle. Habe meine Genemigung vorigen Monat bekommen.
: 21. 08. 2009 [07:44]
Japedaier

: 04.08.2009
: 532
Ich hab gestern eine tolle Seite gefunden wo auch genau drin stand das es keine Aussnahmegenehmigung mehr für LWRG gibt....find diese Seite bloß leider nicht mehr icon_frown.gif

Aber....
da stand drin das dies für ältere Fahhrzeuge gilt wo eine defekte LWRG sehr teuer wäre zu reparieren und Ersatzteile schwer zu bekommen sind.

Ich hab das so verstanden das es keine Aussnahmeregelungen mehr für Autos gibt, die bereits eine LWRG hatten.
Also wird es bestimmt weiterhin Aussnahmeregelungen geben für Fahrzeuge die nie eine LWRG besaßen.

So hab ich das nur verstanden...das kann ich nicht 100 % bestättigen.
: 21. 08. 2009 [08:35]
24_Valves

: 06.02.2009
: 883
ich habe die Ausnahmegenehmigung auch ohne Probleme bekommen, bei mir war das im Juni. Ich weiß echt nicht was manche Zulassungsstellen für Probleme haben :schlecht:





: 21. 08. 2009 [08:54]
ReDLineMKIV

: 09.08.2008
: 1462
hi, ist schon lange her aber ich versuchs mal rüberzubringen soweit ich mich noch richtig erinnern kann(also ohne Haftungicon_biggrin.gif)

hab selber einen Schalter von einem Suzuki genommen passt optisch nicht so toll ins cockpit, hat mich aber problemlos durch die Zulassung gebracht.
Stellung 0 - Weiss(Standart Stufe, dann gehts nur mehr runter...)
1 - Gelb
2 - Grün
3 - Blau
Schwarz Masse nimmst von irgwendo wos dir passt für den Schalter.

Den roten Kabel von Scheinwerfer an eine Stromquelle(hab ich vom Abblendlicht, also lassen sich damit nicht umstellen wenn die Lichter nicht an sind)
und die Schwarze Masse Kabel vom SW an die Karosserie(hab ich an eine Schraubefest gemacht, gleich neben der Fmic rohrdurchführung), fertig.
Die Kabeln sollten am besten in den jeweiligen Farben und zwischen 1,5-2m sein.
Hab wie auf den Bildern zu sehen auch universal Stecker genommen(lwr motor), da ich zu foul war bei Toyo die Orginale nachzufragen.


Error 404 - "traction not found"
the Secret

: 21.06.2009
: 75
ja super vielen dank für die gute erklärung hat funktioniert und hab ihn abgenommen gekriegt!!
: 21. 08. 2009 [15:46]
ReDLineMKIV

: 09.08.2008
: 1462
bidde bidde, aber so schnell hats funktioniert?
nebenbei... hab grad durchgelesen was ich da geschrieben hab und ehrlich gesagt selbst nicht ganz verstandenicon_biggrin.gif was auch immer, soll ja geklappt habenicon_wink.gif


Error 404 - "traction not found"
: 21. 08. 2009 [16:57]

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