Schweizer Händlernummer in Deutschland..?

JZA80_Mosi

: 04.11.2007
: 143
Hi Zusammen.

Da ich mich gerne fürs Reisbrennen anmelden möchte, stelle ich die Frage mal so in den Raum. Wusste nicht genau wo posten, falls es hier nicht passend ist, tuts mir Leidgrin.png

Es geht um folgendes:

Nach Planung sollte meine Lady auf den August fertig werden. Jedoch wären zu dem Zeitpunkt die Teile, welche alle verbaut sind noch nicht eingetragen oder typisiert. Kommt hinzu, dass der Wagen z.Z. ausgelöst ist und bei einer Neueinlösung eine Fahrzeugprüfung fällig wird. Nun zur eigentlichen Frage. Durch das Ganze habe ich vor, mit den eigenen Händler-Nummern hoch zu fahren, nur konnte mir bis jetzt Keiner sagen obs erlaubt ist, oder ob ich direkt gefesselt und gesteinigt werde.

Die schweizer Behörden wollen Alle von nichts wissen, der schweizer Zoll hat auch nicht weiter gewusst. Und bevor ich tatsächlich auf einen Polizeiposten in Deutschlad anrufe frage ich zuerts hier nach. Vielleicht weiss das ja Jemandhaveaniceday.png

Danke und Gruss
: 25. 03. 2014 [18:48]
Like_A_Supra

: 27.02.2012
: 2706
Führe einfach die List fort.
http://www.mkiv.de/forum/beitraege/talk-ecke/reisbrennen-2014-am-lausitzringt-vip-ticket-sammelbestellung/

Gruß
Arne


OEM: Aus Liebe zum Original ! <3

https://abload.de/img/zwischenabflage01jsonu.jpg
: 25. 03. 2014 [19:02]
Izzy1988

: 10.09.2013
: 50
Ich bin mir jetzt nicht 100% sicher ob es mit den U- Nummern geht, soweit ich aber weiss sollte es rund um die Schweiz keine Probleme geben. Was aber garantiert geht sind Tagesnummern. Mit denen darfst du gesetzlich auch rund um die Schweiz einfahren. Da Tagesschilder gleich gestellt sind wie U-nummern würde es mich wundern wenn es nicht gehen würde.
: 25. 03. 2014 [21:52]
Mac4live

: 16.06.2013
: 27
Hi

Also Garagen kennzeichen gelten soweti ich weiss nur in DE...

es gibt die Kurzzeitkennziechen die gelten normalerweiße nur für DE man kann diese aber erweitern sogenanten grüne karte....damit kann man dann auch in die schweiz
Aber mann sollte folgendes bedenken

- die kennzeichen sind nicht für "spaß" fahrten sondern nur für überführungen oder um zum Tüv, werkstatt zu fahren.
- Bei den Kennzeichen ist nur eine normale Haftpflcht versicherung bei. ( haust die supra an die wand ist sie WEG und keiner ersetzt sie dir )

Gruss
: 26. 03. 2014 [18:39]
Alonso

: 09.09.2005
: 153
Ich denke die wichtigste Frage ist - was die Versicherung dazu sagt, alles andere sollte kein Problem sein. Grundsätzlich kannst du überall hinfahren wo du mit einer normalen Nummer auch hinkommst. Einfach sicherstellen dass die Versicherung im Falle eines Falles für dich da ist haveaniceday.png

Und ja, "illegale" Teile sind auch mit einer U-Nummer illegal - aber ich weiss was du meinst grin.png


if you can't fix it with a hammer, you've got an electrical problem!
: 26. 03. 2014 [18:56]
JZA80_Mosi

: 04.11.2007
: 143
Danke für die Antworten.

Dass Illegales auch mit Händlernummer Illegales bleibt weiss ich. Die Frage war nur, ob die mich gleich einsperren wenn ich in DE rumfahre.

Versicherung sollte kein Problem sein, ist europaweit, bis 100'000CHF Neuwert versichert. Und das Vollkasko. Ich nehm an die sogenannten U-Schilder der Schweiz unterscheiden sich schon zu den Händlerschildern in Deutschland.

Und sind wir mal ehrlich, irgend eine Ausrede findet man immer solange es nicht zu viel des Guten ist. Das Auto ist verkehrssicher und die relevanten Teile sind vorgeführt und Prüfbar. Ist halt immer in der Grauzone. Kommt auch auf die Laune der Person, welche mich kontrolliert, an.

Somit denke ich, dass das Thema abgeschlossen ist. Zumindest für mich. Danke an Allehaveaniceday.png
: 26. 03. 2014 [19:45]
Schwupp

: 29.06.2005
: 1089
Grundsätzlich ist die U-Nummer in ganz Europa gültig; einzig Italiener Kriegen ne Krise wenn fahrzeugausweis nicht zum Fahrzeug passt. Letztendlich entscheidet dies jedoch die Versicherung bei welcher die U-Nummer angemeldet ist. Und dann kannst du die Fahrt als Probefahrt deklarieren; sofern du berechtigt bist, die Nummer zu benutzen brauchst du keine Rechtfertigung gegenüber Behörden, die Hoheit darüber hat einzig das kantonale strassenverkehrsamt. Die dabei gefahrene Karre sollte den sicherheitsanforderungen jedoch genügen, ansonsten droht schilderentzug.


Die EU sollte der Schweiz beitreten...
: 26. 03. 2014 [19:47]
JZA80_Mosi

: 04.11.2007
: 143
Danke Schwupp. Genau so hatte ich es auch im Kopf. Und da die Nummern über sie Familienfirma laufen sollte demnach auch kein Problem entstehen.

Danke noch mal für die rasche Hilfe.
: 26. 03. 2014 [20:03]
aim3ju

: 14.09.2009
: 408
Hallo,
habe gestern diesen Artikel auf Focus.de gelesen:

Hat zwar jetzt nicht direkt was mit Deiner Frage zu tun und Du willst ja Deine Supra auch nicht verkaufen aber es langt schon ein übereifriger Zollbeamter (dem auffällt, dass Dein Wagen nur temporär zugelassen ist) um einen den Tag zu versauen. Mach Dich in Bezug auf die Zoll-Geschichten auf jeden Fall vor Deiner Fahrt schlau, damit Du auf Deiner Reise keine unliebsamen Überraschungen erlebst.

Viele Grüße


"There's no problem that can't be ignored if we really put our minds to it."
: 26. 03. 2014 [20:11]
STEFF84

: 18.05.2008
: 1481
Halt. Ich sage du darfst nicht mit den Schildern zum Reisbrennen.
Nicht weil es Deutschland ist, sondern der Grund weshalb du da hochfährst!

Als ihr die Nummer bekommen habt, habt ihr bestimmt auch das Schreiben bekommen, was ihr damit wann machen dürft!


https://transam.ch/bilder/sigsteff.jpg
www.leistungspruefung.ch
: 26. 03. 2014 [21:50]
STEFF84

: 18.05.2008
: 1481
Art. 24 Verwendung
1 Der Kollektiv-Fahrzeugausweis berechtigt zum Anbringen der darin genannten Händlerschil-der an geprüften und nichtgeprüften, betriebssicheren und den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen der im Ausweis genannten Art. Nicht in allen Teilen den Vorschriften entsprechen muss das Fahrzeug auf Fahrten, die zur Feststellung oder Kontrolle eines Mangels erforder-lich sind.

2 Der Inhaber des Kollektiv-Fahrzeugausweises ist wie ein Halter für den betriessicheren und vorschriftsgemässen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich (Art. 93 Ziff. 2 des Strassenver-kehrsgesetzes SVG).

3 Händlerschilder dürfen verwendet werden:
a) zu Fahrten für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen;
b) zum Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug-handel, mit Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug;
c) zum Erproben von neuen Fahrzeugen durch Hersteller und Importeure;
d) zum Begutachten von Fahrzeugen durch Sachverständige;
e) für die amtliche Fahrzeugprüfung und die Fahrt zu dieser Prüfung;
f) für alle weiteren unentgeltlichen Fahrten, sofern sich mit Einschluss des Führers höchs-tens neun Personen im oder auf dem Fahrzeug befinden.


https://transam.ch/bilder/sigsteff.jpg
www.leistungspruefung.ch
: 27. 03. 2014 [07:23]
STEFF84

: 18.05.2008
: 1481
Und dank der EU sind das die gleiche Regeln wie in Deutschland und die Herren in Grün wissen das auch!


https://transam.ch/bilder/sigsteff.jpg
www.leistungspruefung.ch
: 27. 03. 2014 [07:44]
Alonso

: 09.09.2005
: 153
"STEFF84" schrieb:

Art. 24 Verwendung
..
f) für alle weiteren unentgeltlichen Fahrten, sofern sich mit Einschluss des Führers höchs-tens neun Personen im oder auf dem Fahrzeug befinden.


Das würde in seinem Fall zutreffen..


if you can't fix it with a hammer, you've got an electrical problem!
: 27. 03. 2014 [09:05]
STEFF84

: 18.05.2008
: 1481
Ne es ist ja keine Fahrt die für die Firma/Garage ist.
Ich denk es kann durchaus geltendgemacht werden, mit der Supra kurz über die Grenze tu fahren um Irgendwas für die Firna zu hohlen.. aber zum Reisbrennen hochzufahren ist wohl übertrieben. Da lacht sich jeder Grüne eins abXD.png


https://transam.ch/bilder/sigsteff.jpg
www.leistungspruefung.ch
: 27. 03. 2014 [10:50]
Abdu

: 29.09.2010
: 719
Ich fahre am Samstag von Berlin in die Schweiz mit unsere U-Nummer. Falls etwas passiert gebe ich euch bescheid. Aber da schaut keiner so streng hin, ich bin schon paar mal in DE gewesen mit U-Nummer und nie probleme gehabt. Da sind die Italiener und Franzosen etwas Heikeler.


https://www11.pic-upload.de/09.12.14/nsprn315cka9.jpg
LHD, MT, Big Twinturbo
: 27. 03. 2014 [13:03]

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