Der an den deutschen Zoll zu bezahlende Betrag richtet sich nach dem Warenwert welcher vom Lieferanten (Verkäufer) in die Zoll-Papiere eingetragen wurde.
Da die Jungs vom Zoll aber nicht doof sind haben die sehr wohl eine Ahnung davon was entsprechende Teile kosten (Zoll Heilbronn googelt zum Beispiel nach Vergleichspreisen wenn er sich unsicher ist). Wenn man also glaubt den Zoll bescheissen zu wollen und beim Warenwert
nur 200Euro anstatt 2000Euro angibt um Zoll zu sparen, so kann das voll nach hinten losgehen.
Wenn es der Zoll nämlich kapiert das hier was nicht ganz OK ist, dann zahlst du erstens den vollen Betrag, zweitens bekommst du (beim ersten Vergehen) eine Verwarnung und drittens ist dein Paket nur mit 200Euro versichert wenn das nie ankommen sollte...klingelt es jetzt?
Die Kacke ist so richtig am dampfen wenn der Verkäufer dir eine Warensendung zuschickt die als Geschenk deklariert ist. Wenn das der Zoll öffnet und innendrin liegt eine Rechnung mit Kaufbestätigung (in meinem Fall war es ein Ausdruck eine PayPal-Aktion). Ich habe den kompletten Betrag versteuern und verzollen dürfen, obendrauf nach Strafe und einen Eintrag in denen ihr EDV-System. Eine Woche später schickt mir meine Schwester aus der Schweiz (kein EU-Land!) ein Paket mit in Deutschland nicht erhältlichen Medikamenten gegen meinen Heuschnupfen. Klar hatte sie das als Geschenk deklariert und in den Papieren stand "Büchersendung". Der Heilbronner Zoll fand das dann garnicht lustig, ich habe mir dann eine längere Predikt anhören dürfen mit dem Hinweis das das wenn ich nochmal so 'ne Aktion bringe, das dann rechtlich gegen mich vorgegangen wird. Seitdem bin ich geheilt. Ich kann mir vorstellen das der ein- oder andere aus dem Forum auch ein einen Dämpfer vom Zoll bekommen hat.
Gruß
Holgi