Der Wiederbeschaffungswert ansich wird anhand einer Fahrzeugbörse ermittelt. Dort haben verschiedene eingetragene Personen die Möglichkeit ein Angebot für das Fahrzeug abzugeben, das höchste Angebot daraus wird aus Berechnungsgrundlage A genommen.
Natürlich fließt in den Wiederbeschaffungswert auch der Preis eines Fahrzeuges in gleicher Art und Güte ein, aber eben nur zum Teil (Berechnungsgrundlage B)
Warum?
Nun, die Supra hat einen hohen Liebhaberwert, der Wert laut Schwacke, etc. fällt jedoch um einiges geringer aus, das brauche ich euch nicht erzählen. Wer einigermaßen auf der sicheren Seite sein will lässt von seinem Wagen ein Wertgutachten erstellen, das sowohl den Zustand des Fahrzeuges, als auch den tatsächlich zu erzielenden Verkaufserlös darstellen sollte und meldet dies seiner Versicherung, bwz. lässt es sich dort bestätigen.
Wenn Du genauere Auskunft haben willst warum, wieso und weshalb die, ich schätze mal, Allianz Vers. AG einen gewissen Betrag ausbezahlt hat, brauche ich weitere Daten des Gutachtens (das müsste ja normalerweise vorhanden sein). Dort drin müsste auch die Wertermittlung stehen und auf die kommt es an.
Wer will zur JAE in England?
Da wo sich Dutzende von Supras jedes Jahr treffen?
Weitere Infos bei mir per PN!