jetzt würde ich aber gern mal wissen wie das ist wenn ich auch den beifahrer airbag entferne, zwecks so einer blende für zusatzanzeigen....
also vor 1.1.98 darf man ja airbag zurückrüsten... also dann ja eigentlich auch beide? und wie würde es denn bei der versicherung aussehen? muss ich das denn melden oder nicht, wenn es vom tüv abgenommen ist oder lieber vorher nachfragen?
bitte jetzt keine diskusion darüber das airbag entfernen nicht gut ist oder bla blub...
weil ob die dinge rnach nun 15jahren noch so funktionieren wie sie sollen ist eh fraglich!
also bitte nur antworten zum thema...