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Ausnahme Genehmigung für Licht?

Nabend an alle
wie oben schon beschrieben habe ich ne Frage zur Sondergenehmigung der Licht Weiten Regulierung.
Habe zwar alles eingesand zum Landes Verwaltungs Amt, wollte aber trotzdem mal fragen wer
sich damit Erfahung hat.
Wie lange dauert so eine Entscheidung und kann es Probleme geben?

danke

grüße Exo
: 16. 06. 2009 [19:20]
Arisboch

: 10.05.2008
: 450
Keine Probleme kostet glaube ich 70€ bekommste dann nen schreiben was de bei dir mitführem musst im Auto.


J-Spec TT AT BPU+ (without C.G.) Gewicht:1352Kg Bestzeit 1/4meile 12,83 mit Minikat & 400zeller
: 16. 06. 2009 [19:45]
70€ na ok ist ja kein Beinbruch danke für die Antwort, also muss ich jetzt nur noch warten.
Damals bei meinem Ami hat die Zulassungstelle es total übersehen das ich da auch eine gebraucht hätte, man kann nicht immer glück haben.
: 16. 06. 2009 [19:52]
Don

: 11.04.2005
: 5771
Ist bei der Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben, von wo aus sie gesteuert wird?
Muss das vom Fahrgastraum aus geschehen können?
: 16. 06. 2009 [23:37]
24_Valves

: 06.02.2009
: 883
Bei mir hat die Sondergenehmigung bei der Zulassung etwa
50€ mehr gekostet.

Ist bei der Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben, von wo aus sie gesteuert wird?
Muss das vom Fahrgastraum aus geschehen können?


Soweit ich weiß muss es eine Elektrische Regulierung sein, von wo die bedient werden kann
ist wohl egal, oder :frage:





: 17. 06. 2009 [08:07]
Carsten

: 05.10.2008
: 0
Naja, du zahlst eben für die Prüfung bei der Dekra/Tüv und nomma für die Bescheinigung bei der Zulassungsstelle. Mich hats auch 70 gekostet.
: 17. 06. 2009 [08:20]
Sinfire

: 12.06.2008
: 88
Just 4 Info icon_wink.gif

Seit 1990 ist die manuelle Leuchtweitenregulierung in Neuwagen Pflicht. Gilt also auch für die MkIV.
Solange der Lichtstrom nicht 2000Lumen (wie bei Xenon) überschreitet, darfs ein manueller mechanischer Umschalter sein.

Mechanische Umschalter sind
a) direkt am Scheinwerfer zu betätigen, erfordern das Öffnen der Motorhaube und sind meist zweistufig als Rastung ausgeführt.
b) Elektromotorische Steller erlauben das Verstellen während der Fahrt. Die Absenkung kann in Stufen oder stufenlos am Armaturenbrett eingestellt werden.

gem. ECE-Regelung 48,Anh.8

@Don deine Frage dürfte ich damit beantwortet haben? icon_smile.gif

Grüße aus HD/Neckar


/edit: b) ist somit dem Komfort zuträglich, und nichts für Puristen ;-D :-p icon_biggrin.gif


Drosseln sind Vögel, und haben in Motoren nichts zu suchen!!! ;-D

Burn rubber not your soul...
: 21. 06. 2009 [05:45]
ReDLineMKIV

: 09.08.2008
: 1462
Wenn man die Eu/De Scheinwerfer hat ist ein LWR umbau sehr leicht durchzuführen, hab ich auch gemacht... kosten 30-40€(mit Schalter, und 6 x ca. 1,5-2m Kabeln und stecker)


Error 404 - "traction not found"
: 21. 06. 2009 [09:27]
kowalski

: 08.07.2005
: 1503
Original geschrieben von: Sinfire
Just 4 Info icon_wink.gif

Seit 1990 ist die manuelle Leuchtweitenregulierung in Neuwagen Pflicht. Gilt also auch für die MkIV.
Solange der Lichtstrom nicht 2000Lumen (wie bei Xenon) überschreitet, darfs ein manueller mechanischer Umschalter sein.

Mechanische Umschalter sind
a) direkt am Scheinwerfer zu betätigen, erfordern das Öffnen der Motorhaube und sind meist zweistufig als Rastung ausgeführt.
b) Elektromotorische Steller erlauben das Verstellen während der Fahrt. Die Absenkung kann in Stufen oder stufenlos am Armaturenbrett eingestellt werden.

gem. ECE-Regelung 48,Anh.8

@Don deine Frage dürfte ich damit beantwortet haben? icon_smile.gif

Grüße aus HD/Neckar


/edit: b) ist somit dem Komfort zuträglich, und nichts für Puristen ;-D :-p icon_biggrin.gif






Regelung Nr. 48

Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge
hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

.
.
.
.


6.2.6.2
Leuchtweitenregelung
6.2.6.2.1
Ist eine Leuchtweitenregelung erforderlich, damit die Vorschriften der Absätze 6.2.6.1.1 und 6.2.6.1.2 eingehalten werden können, so muss diese automatisch arbeiten.
6.2.6.2.2
Handbetätigte stufenlose oder nichtstufenlose Regler sind jedoch zulässig, wenn sie eine Raststellung haben, bei der die Leuchte mittels der üblichen Einstellschrauben oder ähnlicher Vorrichtungen in die Ausgangsneigung nach Absatz 6.2.6.1.1 gebracht werden können.

Diese handbetätigten Regler müssen vom Fahrersitz aus betätigt werden können.

Stufenlose Regler müssen mit Markierungen für die Beladungszustände versehen sein, bei denen die Scheinwerfer für Abblendlicht nachgestellt werden müssen.
Die Zahl der Stufen bei nichtstufenlosen Reglern muss so groß sein, dass die Einhaltung der in Absatz 6.2.6.1.2 vorgeschriebenen Werte in den jeweiligen Bereichen bei allen Beladungszuständen nach Anhang 5 gewährleistet ist.
Auch bei diesen Reglern müssen für die Beladungszustände nach Anhang 5, bei denen die Scheinwerfer für Abblendlicht nachgestellt werden müssen, in der Nähe der Betätigungseinrichtung des Reglers deutliche Markierungen vorhanden sein (siehe Anhang icon_cool.gif.







Regelung Nr. 48
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge
hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

- Anhang 8 -

1 Vorschriften
1.1
Die Senkung des Abblendlichtbündels muss in allen Fällen durch eine der folgenden Bewegungen bewirkt werden:
a)
durch Bewegen einer Betätigungseinrichtung nach unten oder nach links,
b)
durch Drehen einer Betätigungseinrichtung entgegen dem Uhrzeigersinn;
c)
durch Eindrücken eines Knopfes (Zug/Druckbetätigung).
Werden bei der Einstellung mehrere Knöpfe verwendet, so muss der Knopf, mit dem die größte Senkung des Lichtbündels erreicht wird, sich links von dem Knopf (den Knöpfen) für andere Lagen des Abblendlichtbündels oder darunter befinden.
Für eine drehbare Betätigungseinrichtung, deren Achse in der Waagerechten liegt oder bei der nur der Rand sichtbar ist, gelten die gleichen Grundsätze für die Handhabung wie für die Betätigungseinrichtung des Typs a) oder c).
1.1.1
An dieser Betätigungseinrichtung müssen durch Zeichen eindeutig die Bewegungen angegeben sein, die der Senkung und der Hebung des Abblendlichtbündels entsprechen.
1.2
Die Nullstellung entspricht der Ausgangsneigung nach Absatz 6.2.6.1.1 dieser Regelung.
1.3
Die Nullstellung, die nach Absatz 6.2.6.2.2 dieser Regelung eine "Raststellung" sein muss, braucht sich nicht unbedingt am Ende der Skala zu befinden.
1.4
Die an der Betätigungseinrichtung dargestellten Zeichen müssen in der Betriebsanleitung erklärt sein.
1.5
Nur die nachstehenden Zeichen dürfen zur Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen verwendet werden:
hier jetzt keine Bilder, sorry Mädels... die Steller und Symbole kennt man eh...



Wieso reicht es jetzt aus, die Motorhaube zu öffnen und einen Hebel umzulegen :frage:
Das ist so nicht richtig.


Toleranz ist heilbar !
: 21. 06. 2009 [21:12]