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Bilder von geiler Supra benötigt

Toyota Supra

: 13.05.2007
: 36
Wie PS hat eigentlich die gelbe Supra :frage:
Und hat die Supra überhaubt TÜV :frage:


Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Autos die aus Wolfsburg sind.
: 18. 06. 2008 [12:23]
WongFajHong

: 21.04.2005
: 1734
@marc


schmeiss mal den rotz plastik wasserkühler raus in love.png


Understeer is when you hit the wall with the front of the car and oversteer is when you hit the wall with the rear of the car. Horsepower is how fast you hit the wall and torque is how far you take the wall with you.
: 18. 06. 2008 [12:53]
eddie

: 18.04.2005
: 2118
der ist sehr gut!



www.fotodeluxe24.de
: 18. 06. 2008 [13:34]
WongFajHong

: 21.04.2005
: 1734
Original geschrieben von: eddie
der ist sehr gut!


bestimmt, aber ein ein 5cm dicker alukühler ist besser...


Understeer is when you hit the wall with the front of the car and oversteer is when you hit the wall with the rear of the car. Horsepower is how fast you hit the wall and torque is how far you take the wall with you.
: 18. 06. 2008 [13:57]
Sinfire

: 12.06.2008
: 88
Bei Marc's gelber Supra bekommt der Begriff "dicker Hintern" doch mal ne neue und vor allem ordentliche Definition!!! cool.png


PS: für alle nicht so ganz rhetorisch bewanderten... in diesem Falle DICK=ATTRAKTIV!!! B.png


Drosseln sind Vögel, und haben in Motoren nichts zu suchen!!! ;-D

Burn rubber not your soul...
: 18. 06. 2008 [14:52]
Sinfire

: 12.06.2008
: 88
@ Provotekk & DZ1 ...ist zwar off-topic... aber auf diesem Bild hier sieht man, daß ihr die Kennzeichen hinter der Frontscheibe habt... ist das überhaupt konform mit der StvZO?
Gibts da mittlerweile etwa Sondergenehmigungen, wenn auf Grund der Bauweise der Frontschürze eine Befestigung vorne nicht möglich ist? Oder sind eure TÜVler bzw. Zulassungsstellen nur so kulant? Was ich mir nicht vorstellen kann, da ja die "Freunde und Helfer" auch noch ein Wörtchen mitreden wollen, wenn sie sowas rumfahren sehen.

Gruß


Drosseln sind Vögel, und haben in Motoren nichts zu suchen!!! ;-D

Burn rubber not your soul...
: 20. 06. 2008 [23:18]
Sinfire

: 12.06.2008
: 88
Hmmm... nächstes Mal doch erst googlen, und dann bei nicht fündig werden fragen *g*
Frage hat sich erledigt, jetzt gild §10 FZV, da §60StvZO weggefallen ist. Also isses völlig legal, das Kennzeichen hinter der Frontscheibe anzubringen, solange es nicht die Sicht des Fahrers beeinträchtig.


Drosseln sind Vögel, und haben in Motoren nichts zu suchen!!! ;-D

Burn rubber not your soul...
: 20. 06. 2008 [23:47]
Jan-LG

: 11.06.2007
: 3367
was sagt den das gesetzbuch genau darüber??? wäre mal interesannt...

hab nämlich auch nicht so lust meine neue front zu verunstalten zu müssen...
: 21. 06. 2008 [01:10]
Sinfire

: 12.06.2008
: 88
Sodele... das hab ich beim rumgooglen gefunden...

Ehemals erfolgte die Festlegung im § 60 StVZO. Dieser ist im Zuge der "Harmonisierung innerhalb der EU" weggefallen. Nun regelt der § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Anbringung. Dort steht nun (Zitat): "(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

1. bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern ....

Aha !

In dieser Richtlinie ist nun ausgesagt - zur Neigung: "Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."

Zur Höhe ist folgende Aussage getroffen:

"MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.

MINDESTABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen."

Also ruhig wie bei Marc und DZ1 hinter die Scheibe. Darf nur die Sicht des Fahrers nicht behindern. cool.png


Drosseln sind Vögel, und haben in Motoren nichts zu suchen!!! ;-D

Burn rubber not your soul...
: 21. 06. 2008 [04:44]