Der Biete-/Suche-Bereich ist der Kleinanzeigenmarkt im MKIV-Forum. Er ermöglicht MKIV-Drivern das Anbieten bzw. Verkaufen und Suchen von Ersatzteilen und Fahrzeugen. Bitte den nachfolgenden Link beachten und die Regeln befolgen: Biete & Suche Regeln

Hinweis: Der Biete Bereich für Suprateile ist ausschließlich registrierten MKIV-Drivern zugängig.

Werkstattnummern

Blue W

: 18.04.2005
: 0
Was brauch ich um mir in deutschland rote nummern zu holen?
Ein gewerbe,Mindestumsatz?
Wer hats und kann mir weiterhelfen?


www.cartaxi.de
^nur noch hier zu erreichen,bin gesperrt!
: 29. 11. 2007 [07:56]
S.P.S

: 18.08.2005
: 745
Nach meinem Wissen musst du nur ein Gewerbe in einem der unten genannten Bereiche anmelden. Kein Mindestumsatz....langfristig muss allerdings schon zu erkennen sein dass du Gewinn erwirtschaften willst.

Vielleicht hilft dir das weiter...hab ich eben auf die schnelle gefunden.


Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
: 29. 11. 2007 [08:18]
Blue W

: 18.04.2005
: 0
Gut dann werd ich mich da mal melden!
Danke schonmal


www.cartaxi.de
^nur noch hier zu erreichen,bin gesperrt!
: 29. 11. 2007 [08:24]
Blue W

: 18.04.2005
: 0
Ist nicht so einfach.Mein gewerbe muß auf herstellung von teilen lauten.Dafür muß ich in der handwerksrolle stehen und dafür muß ich erst mal meinen meister Vorlegen!


www.cartaxi.de
^nur noch hier zu erreichen,bin gesperrt!
: 29. 11. 2007 [09:15]
Peter10654

: 24.05.2005
: 1329
IST RICHTIG SCHWER GEWORDEN !!

ICH bin froh, dass ich meine hab und geb sie nie wieder her.

Mittlerweile habe ich von einem Umsatznachweiß gehört, damit man die Nummern überhaupt bekommt. Wird von Jahr zu Jahr schwieriger.

Davon abgesehen versichern nicht alle Versicherungen die Nummern.

ÜBRIGENS:

Neues Gesetz für rote Nummern. Nur noch der Halter darf die Nummern bewegen. Versichert ist er zwar auch wenn jemand anderes fährt, aber sollte was passieren kann der Staat rechtlich gegen den Halter vorgehen und die Nummer entziehen.

: 29. 11. 2007 [10:14]
Don

: 11.04.2005
: 5771
Original geschrieben von: Peter10654
Nur noch der Halter darf die Nummern bewegen. ...


Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn ein Fahrzeug abgemeldet beim Autohändler steht, gibt es ja keinen Halter. Deswegen braucht man ja ein rotes Kennzeichen, um dem Kunden die Probefahrt zu ermöglichen. Und der ist weder Eigentümer noch Halter. Genausowenig wie der Inhaber oder das Personal des Autohauses.
: 29. 11. 2007 [11:14]
Peter10654

: 24.05.2005
: 1329
Genau das ist der Widerspruch haveaniceday.png

Das ist ja der Witz daran.... Hab die Aussage über Versicherungsnews bei meiner Versicherung Allianz bekommen. Drum habe ich ja nachgefragt ob das Fahrzeug noch versichert ist wenn jemand anderes fährt.

Und darauf diese Antwort bekommen.... Das geht von den Zulassungsstellen bzw. vom Staat aus. Also jeder Händler, der z.B. nur einen Mitarbeiter damit fahren lässt könnte nachdem was passiert ist mit Konsequenzen rechnen und im schlimmsten Fall mit einem Entzug der Nummern bestraft werden. Das keiner der Händler sich daran halten wird ist wohl klar (wie soll das auch gehen), aber ich hab mir das nicht aus den Fingern gezogen.

Es gibt ja mehr sinnlose Gesetze in Deutschland haveaniceday.png wie z.B.

Wer in Deutschland als Deutscher Staatsbürger einen Handwerksbetrieb gründen will, braucht dazu einen Meisterbrief. Wer als EU-Ausländer in Deutschland einen Handwerksbetrieb gründen will, braucht dazu keinen ... Dies wird durch das EU-Harmonisierungsgesetz geregelt


Toll gell ? haveaniceday.png
: 29. 11. 2007 [13:48]
Don

: 11.04.2005
: 5771
Original geschrieben von: Peter10654
Es gibt ja mehr sinnlose Gesetze in Deutschland haveaniceday.png


Ja stimmt. Hab' grad nicht daran gedacht, dass wir in D leben.
Aber somit macht es natürlich schon wieder Sinn, das Sinnlose. grin.png
: 29. 11. 2007 [14:00]
Austrian Supra

: 13.10.2005
: 4741
Original geschrieben von: Don
[QUOTE]Original geschrieben von: Peter10654
Nur noch der Halter darf die Nummern bewegen. ...


Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn ein Fahrzeug abgemeldet beim Autohändler steht, gibt es ja keinen Halter. Deswegen braucht man ja ein rotes Kennzeichen, um dem Kunden die Probefahrt zu ermöglichen. Und der ist weder Eigentümer noch Halter. Genausowenig wie der Inhaber oder das Personal des Autohauses.


Gemeint ist nciht der Halter des Autos, sondern der Halter der Taferln B.png

Soll heissen, nur noch der, auf den die Taferl zugelassen sind, darf sie benutzen.


94` MKIV, Schalter, silber/carbon, PHR Motor, GT76 BB turbo, ....
: 29. 11. 2007 [14:50]
S.P.S

: 18.08.2005
: 745
Original geschrieben von: Blue W
Ist nicht so einfach.Mein gewerbe muß auf herstellung von teilen lauten.Dafür muß ich in der handwerksrolle stehen und dafür muß ich erst mal meinen meister Vorlegen!


Oha...dass es so stressig mit den roten Nummern geworden ist wusste ich nicht.
Ich bin nur von einem guten Freund ausgegangen der vor 2 Jahren die kleine Werkstatt
im Privathaus seines Vaters übernommen hat, der bis dahin keine roten Nummern hatte.
Er hat damals mit der Meisterschule angefangen und sich die roten Nummer geholt. Wie gesagt war vor 2 Jahren...

: 29. 11. 2007 [17:49]