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Auspuffanlagen und EG-Genehmigung

WongFajHong

: 21.04.2005
: 1734
"Hardliner" schrieb:

Klingt sehr interessant. smile.png Ist die Anlage vom Sound her den vergleichbar mit der Nür Spec?

Davon wird die sicher weit entfernt sein grin.png


Understeer is when you hit the wall with the front of the car and oversteer is when you hit the wall with the rear of the car. Horsepower is how fast you hit the wall and torque is how far you take the wall with you.
: 24. 10. 2014 [20:48]
Jaco

: 25.05.2005
: 51
"Hardliner" schrieb:

Klingt sehr interessant. smile.png Ist die Anlage vom Sound her den vergleichbar mit der Nür Spec?
Die Anlage wäre ja dann einfach ab Kat?

Wie würde das den ablaufen wenn man sein Fahrzeug als Homologationsfahrzeug geben würde?

Grüsse

Sorry für die Verzögerung.
Die 5Zigen Anlage wäre ab Kat, ja! Der Sound ist nicht ganz mit der Nür Spec-R zu vergleichen, denn die Nür Spec-R ist natürlich viel zu laut. Jedoch kannst Du Dir sicher sein, dass die 5Zigen weit besser klingt als eine Nür mit Silencer/dB-Killer im Endrohr gesteckt B.png .

Der Ablauf für das Homologationsmodell wäre wie folgt:
1) Kauf der ProRacer ZZ (oder A-Spec mit Hitzeverfärbung)
2) Referenzmessung durch mich mit dem Serienfahrzeug
3) Montage der AGA und erneuter Lärmmessung
3a). Ansetzen des Zusatzresonators mit erneuter Lärmmessung
4) Offizielle Lärmmessung durch den Prüfexperten (benötigt 1/2 Tag).
5) Demontage des Prototyps (AGA) und Rücksendung nach Japan (Masse entnehmen)
6) Serienproduktion ab Werk 5Zigen

: 29. 10. 2014 [11:42]
Scarefaze

: 22.06.2011
: 779
Hat sich nun noch jemand gemeldet oder bringen wir nicht mal 3 Stück zusammen?!? dizzy.png


94'er CH'Spec 6spd Hardtop APU
: 29. 10. 2014 [11:47]
Scarefaze

: 22.06.2011
: 779
So....hab noch einen

Jetzt brauchen wir nur noch einen weiteren....los!

MfG


94'er CH'Spec 6spd Hardtop APU
: 29. 10. 2014 [18:36]
Herb

: 01.11.2010
: 705
Also ich wäre auch sehr interessiert.

Sorry, ich kenne mich mit einer EG-Genehmigung nicht sonderlich aus….
Reicht das mitführen der EG-Genehmigung, um den ESD legal in der EU fahren zu dürfen?
Oder muss der ESD eingetragen werden?

Ist die Genehmigung an meinem NA (2JZ-GE) anwendbar bzw wird der NA in der Genehmigung Erwähnung finden?

Danke, LG, Herb
: 30. 10. 2014 [16:15]
Scarefaze

: 22.06.2011
: 779
Hallo Herb

Wegen NA weiss ich nicht....auf jeden Fall reicht es die EG mitzuführen um legal rumzufahren. Also keine Eintragung nötig..

Gruss Marco

PS: Ich hoffe schwer das es für die NA auch gilt!!wut.png Dann hätten wir 3 in love.pngin love.png


94'er CH'Spec 6spd Hardtop APU
: 30. 10. 2014 [20:55]
Thommy

: 03.08.2011
: 60
Hi,

ich finde das Projekt sehr interessant. Ich wäre auch an so einer AGA interessiert, sofern ich mit meiner JSpec auch wirklich legal damit in D rumfahren darf.

Gruß Thomas
: 30. 10. 2014 [22:02]
Herb

: 01.11.2010
: 705
"Scarefaze" schrieb:

Hallo Herb

Wegen NA weiss ich nicht....auf jeden Fall reicht es die EG mitzuführen um legal rumzufahren. Also keine Eintragung nötig..

Gruss Marco

PS: Ich hoffe schwer das es für die NA auch gilt!!wut.png Dann hätten wir 3   in love.pngin love.png


Ok, super!

Evtl. kann Jaco was zum Thema NA sagen?
: 31. 10. 2014 [09:14]
Jaco

: 25.05.2005
: 51
Also die Turbo und die NA haben original nicht dieselbe Anlage, auch 5Zigen hat für den NA eine separate Anlage. Daher müssten in diesem Falle 2 unterschiedliche EG-Genehmigungen gemacht werden. Dabei stellt sich mir aber die Frage.... gab es die NA überhaupt in Europa? Also in der Schweiz gab es die NA nie offiziell. Bei einem Fahrzeug ohne Typengenehmigung, kann auch keine EG-Genehmigung gemacht werden.

Noch zur frage wegen der Konformität zu US- oder J-Spec!
Dies ist hier sozusagen eine Grauzone! Grundsätzlich stellen wir die Dokumente auch auf Direktimporte ohne Bindung an eine Typengenehmigung aus, dies wird z.B. von Borla bei Ihren Anlagen für Camaro & Mustang auch nicht anders gehandhabt und gibt auch sehr selten Probleme damit.
Wenn ein Experte aber sein Handwerk wirklich gut versteht, dann wird dieser anbringen, dass das Motorsteuergerät (ECU) oder auch die Katalysatoren des aus den USA oder Japan importierten Fahrzeuges nicht dasselbe ist, wie im EU-homologierten Modell. Mit diesem Statement wäre er der klare Sieger, denn eine andere ECU impliziert ja logischerweise andere Zünd- und Einspritzkennfelder und diese sind ebenfalls geräuschrelevant. Damit hätte der TÜV- oder MFK-Experte ein plausibles Argument zu sagen, die der EG-Typgenehmigung der 5Zigen zu Grunde liegende Geräuschmessung könne nicht 1:1 auf das importierte Auto übertragen werden und so ist es auch. Diese Konformität ist also tatsächlich nicht gegeben.
Wir würden dann versuchen ins Feld zu führen, dass Toyota für die importierte Supra ganz genau dieselben Leistungs- und Drehmomentdaten angibt und dass es auch bei den (geräuschrelevanten) Getriebeübersetzungsverhältnissen und Reifengrössen keinen Unterschied zum EU-homologierten Fahrzeug gibt. Anschliessend könnte man den Experten fragen, ob er dies in den ihm auf seiner Dienststelle zur Verfügung stehenden Daten nicht auch sehen könne und ob ihn dies nicht vielleicht berechtige, die Auspuffanlage nicht zu bemängeln.... aber eine Garantie ist dies nicht!
: 03. 11. 2014 [09:52]
STEFF84

: 18.05.2008
: 1481
Es ist so. Daten der US oder Japan-Fahrzeugen stehen nicht zur Verfügung und der "Halter" muss allfällige Dokumente/Beweise für die Übereinstimmung selber erbringen.

Bestenfalls schriftlich vom Importeur. Dies wird Emil Frey bewusst nicht tun!!

Und wie schon gesagt wurde, EG-Geprüft gilt nur bei typengenehmigte Fahrzeuge und daher für "X-ler" nicht anwendbar.

Aber meiner Meinung nach, ist für Schweizer eine solche Auspuffanlage eh unnötig und rausgeschmissenens Geld - da es sich um ein BAV-Fahrzeug handelt..


https://transam.ch/bilder/sigsteff.jpg
www.leistungspruefung.ch
: 03. 11. 2014 [12:40]
Jaco

: 25.05.2005
: 51
Aber meiner Meinung nach, ist für Schweizer eine solche Auspuffanlage eh unnötig und rausgeschmissenens Geld - da es sich um ein BAV-Fahrzeug handelt...

Nun das ist so nicht ganz korrekt! Bis 1996 gab es in der Schweiz zwar eine eigene Messmethode der Standmessung nach BAV (Messung des Fahrgeräusch war nicht anders), trotzdem wird eine EG-Genehmigung auch für Fahrzeuge vor 1996 akzeptiert. Zudem ist es auch mit dieser Anlage weiterhin möglich eine Referenzmessung aus 7-Meter Entfernung zu machen. Solange die Anlage auch da nicht zu laut ist, ist die Genehmigung zu akzeptieren Punkt!
: 03. 11. 2014 [14:42]
Herb

: 01.11.2010
: 705
Alles klar, danke für die Info, wieder was gelernt.
Dann bin ich mal raus hier...
: 03. 11. 2014 [16:58]
STEFF84

: 18.05.2008
: 1481
Natürlich ist eine EG-Genehmigte Anlage bei BAV Fahrzeugen zu akzeptieren und natürlich wird auf 7Meter gemessen, denn das Fahrzeug ist dafür schlaggebend und nicht die Anlage!
Nur wer sich mit dem Strassenverkehrsgesetz auskennt und sich mit der BAV auskennt weiss, dass er solch eine Anlage einfach nicht braucht um legal "laut" herumzufahren!

Klar ein Händler versucht dies zu dementieren um dann die Anlagen zu verkaufen..  doch für unsre schweizer Drivers ist sie Sinnlos!


https://transam.ch/bilder/sigsteff.jpg
www.leistungspruefung.ch
: 04. 11. 2014 [05:38]
Jaco

: 25.05.2005
: 51
"STEFF84" schrieb:

Natürlich ist eine EG-Genehmigte Anlage bei BAV Fahrzeugen zu akzeptieren und natürlich wird auf 7Meter gemessen, denn das Fahrzeug ist dafür schlaggebend und nicht die Anlage!
Nur wer sich mit dem Strassenverkehrsgesetz auskennt und sich mit der BAV auskennt weiss, dass er solch eine Anlage einfach nicht braucht um legal "laut" herumzufahren!

Klar ein Händler versucht dies zu dementieren um dann die Anlagen zu verkaufen..  doch für unsre schweizer Drivers ist sie Sinnlos!

Na also, die EG-Genehmigung gilt für Deutschland, Österreich und auch die Schweiz! Gut haben wir darüber gesprochen.

Das Einzige was hier sinnlos ist sind solch pauschale Aussagen! Wenn Du Bedenken oder Hürden äussern möchtest ist dies gerne erwünscht... aber dann bitte mit Begründung oder handfeste Verweise, alles andere hilft niemandem weiter und ist fehl am Platz! Ob eine Anlage made in Japan mit Zulassung sinnvoll ist oder nicht hat jeder für sich selber zu entscheiden!

Was bitte schön habe ich hier dementiert um Verkaufsabschlüsse umzusetzen? Ich habe von beginn an ganz klar und ehrlich den Sachverhalt erklärt!! Es gibt hier keinen Aspekt, über den ich nicht vollumfänglich informiert bin!! Ich hatte auch schon geschrieben, dass ich mit diesem Projekt keinen besonderen Umsatz erwarte, dafür habe ich Auspuffanlagen für Lancer Evo, Impreza, 350Z/370Z und GT86 mit Genehmigung - hier ist noch ein Markt!
Wie bei meinem ersten Post erwähnt würde ich dies anlässlich eines Kundenprojekts bei genügender Nachfrage in Angriff nehmen und habe auch gute Begründungen, weshalb wir zuversichtlich sein können eine 80mm JDM-Anlage ohne Silencer oder andere Leistungsbremsen homologieren zu können. Wenn Du ein Problem damit hast, dann musst du selbst damit umgehen können, ich weiss was ich mache und mache dies auch nicht zum ersten Mal!!
: 04. 11. 2014 [08:45]
Japanfanatic

: 16.04.2005
: 5926
"STEFF84" schrieb:

Natürlich ist eine EG-Genehmigte Anlage bei BAV Fahrzeugen zu akzeptieren und natürlich wird auf 7Meter gemessen, denn das Fahrzeug ist dafür schlaggebend und nicht die Anlage!
Nur wer sich mit dem Strassenverkehrsgesetz auskennt und sich mit der BAV auskennt weiss, dass er solch eine Anlage einfach nicht braucht um legal "laut" herumzufahren!

Klar ein Händler versucht dies zu dementieren um dann die Anlagen zu verkaufen..  doch für unsre schweizer Drivers ist sie Sinnlos!

Ich glaube ihr redet aneinander vorbei. Es geht um eine typgenehmigte Anlage (egal ob BAV oder EG). Dass man andere Anlagen einzelabnehmen kann ist klar, es geht aber um eine generelle Typprüfung für diese AGA.


https://www.mkiv.de/nc/mein-konto/eigene-dateien/?eID=dam_frontend_push&docID=7258
Imagine discovering your chubby grade-school sweetheart grew up to be Sharon Stone. That sums up our delighted surprise over the Supra's transformation. Motortrend, 93

2000 J-Spec RZ Q-F-Sex, 2nd owner car
: 04. 11. 2014 [10:53]